42 is The Answer
Ca. eine von fünf innerstädtischen Autofahrten ist kürzer als ein Kilometer und könnte mühelos durch einen Fußweg ersetzt werden. Dass dies nicht geschieht, liegt nicht bloß daran, dass Zu-Fuß-Gehen mit körperlicher Anstrengung verbunden ist. Die Hauptursache ist, dass sich Fußgänger als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse erleben. Der ihnen zugestandene Verkehrsraum ist ein Restbereich, oft unattraktiv und vernachlässigt. Man fürchtet sich zudem vor Kriminalität. Außerhalb der Fußgängerzonen fristen die Fußgänger wie Indianer in einem Reservat das Schicksal einer zum Aussterben verurteilten Rasse. Laufen ist uncool. Man geht nicht zu Fuß, wenn es sich vermeiden läßt.
Die Bauleitplanung muß sich von den großen Funktionseinheiten (mit kilometerlangen Entfernungen zwischen 'Wohngebiet' und 'Gewerbegebiet') zugunsten kleinräumigerer Planung abkehren.
Der Weg zum nächsten Lebensmittelladen z.B. sollte im ganzen Stadtgebiet nicht länger sein als 10, besser 5 Minuten.
Umwege an Kreuzungen, Übergängen etc. müssen nach und nach systematisch beseitigt werden. Z.B. fehlt ein sicherer Übergang im Bereich des NSB-Geländes.
Die für Fußgängerverkehr bestimmten Flächen müssen überall und jederzeit optisch ansprechend und sauber gestaltet, unterhalten und gereinigt werden. (insb: Maßnahmen gegen Hundekot auf Bürgersteigen fortführen.)
Sie müssen ausreichend breit (minimal 1,5 m) sein.
Durch optisch übersichtliche Gestaltung und Beleuchtung muss gewährleistet werden, dass Frauen und ältere Menschen die Wege als sicher empfinden.
Die Schulwegsicherheit muss jährlich neu im Dialog mit Elternbeiräten, Schulen, Anwohnern und der Polizei überprüft werden. Maßnahmen dürfen sich nicht nur auf die Verkehrssicherheit beschränken, sondern müssen auch andere Aspekte, insbesondere die Furcht vor Kriminalität, mit einbeziehen. Eltern, die ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, sollten nach den Gründen befragt werden, die Schulen sollten auf Bildung von Fahrgemeinschaften hinwirken.
Ein Musterprojekt für Kindergärten oder Grundschulen soll erarbeitet werden, das die jüngsten Verkehrsteilnehmer für Fragen der Verkehrsmittelwahl und ihrer Auswirkung sensibilisiert.
Grundsätzliche Umwandlung von Wohnstraßen in verkehrsberuhigte Zonen.
Grundsätzliche Ausweisung von Tempo 30-Zonen oder Fahrradstraßen in allen anderen innerorts verlaufenden Straßen, die nicht als Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gewidmet sind.
Verstärkte Aufmerksamkeit des Verkehrsüberwachungsdienstes gegen verkehrswidriges Parken auf Gehwegen. (Auch und gerade in der Variante des teilweisen Aufparkens.)
(Hier ist eine ganze Reihe von 'Sünden' vergangener Jahre wieder gut zu machen.)
Gemeinsame Fuß- und Radwege auf Hauptachsen des Fußgängerverkehrs müssen wieder als Fußwege umgewidmet werden.
Diese Wege sollen nur dann als 'Radfahrer frei' für die Benutzung mit Schrittgeschwindigkeit zugelassen werden, wenn der Radverkehr auch unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht auf der Fahrbahn oder auf einem selbständigen Radweg geführt werden kann. (Dies betrifft auch die Fußgängerzone, in der ja eine 'Fahrbahn' gar nicht existiert.) Radverkehr auf Fußwegen muss die Ausnahme, nicht die Regel sein.
Ist auf einem Fußweg Radverkehr zugelassen, muss der Weg durchgehend mindestens 3 Meter breit sein.
Informationskampagne zur Verdeutlichung des Begriffs 'Schrittgeschwindigkeit' in der Fußgängerzone und auf freigegebenen Wegen: Eine Geschwindigkeit von deutlich unter 20 km/h, bei der gewährleistet ist, dass man vor Fußgängern jederzeit anhalten oder ausweichen kann.
Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum sind ausnahmslos so anzulegen, dass Fußgänger ohne vermeidbare Behinderung und ohne wesentlichen Umweg passieren können; erforderlichenfalls ist der Fahrzeugverkehr auf eine Spur zu verweisen oder umzuleiten.
Anforderungsampeln müssen im selben Zyklus reagieren (in Bayreuth noch kein Problem).
Barrierefreiheit, Gehsteigabsenkungen etc. müssen gewährleisten, dass auch Rollstuhlfahrer und Kinderwagenschiebende vorwärts kommen.